Die Historische Rechtsschule, Frankfurt am Main, Klostermann, 2018, pp. X-396 [ISBN 978-3-465-04332-4] - link
Bücher über die Historische Rechtsschule könnten ganze Bibliotheken füllen. Gleichwohl fällt es bis heute schwer zu beantworten, wer warum zu dieser Schule gerechnet werden kann und wer nicht. Dies liegt auch daran, dass die geistesgeschichtliche Methode, welche die Rechtshistoriografie im 20. Jahrhundert lange dominierte, bis heute Spuren hinterlassen hat. Epochen wurden von Leitfiguren her gelesen, in denen der Zeitgeist vermeintlich zur Entfaltung kam. Die Historische Rechtsschule wurde seitdem weitgehend mit Friedrich Carl v. Savigny identifiziert. Die Forschung konzentrierte sich auf Savigny und ließ die meisten seiner Schüler fast unbeachtet. Als Gruppenphänomen erweist sich die Historische Rechtsschule bis heute als erstaunliche Terra incognita. Die Abhandlung unternimmt den Versuch, die Historische Rechtsschule erstmals als wissenschaftliche Schule und damit als Kommunikationszusammenhang einer großen Zahl von Rechtswissenschaftlern zu rekonstruieren. Drei Felder der juristischen Tätigkeit, in denen sich die Historische Schule als Einheit positionierte und in sich wandelndem Kontext auch mehrfach neu konstituierte, werden dabei betrachtet: der Jurist als Lehrer, als Rechtswissenschaftler und als Richter.